Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren
Erpressung von Krankenversicherten ist in der Schweiz per Gesetz legalisiert und kann somit nicht angefochten werden.
Das Gesetz fordert volle Prämienzahlung für einen völlig leistungsfreien Zeitraum:
- In diesem Zeitraum dürfen vom Patienten keine lebenswichtigen Medikamente bezogen werden.
- In diesem Zeitraum dürfen keine Arztleistungen bezogen werden.
- Therapien und Behandlungen müssen abgebrochen werden.
- Es ergeben sich Notfälle, die zwar behandelt würden, aber aufgrund vorgängig verweigerter Medikation vermutlich trotzdem letal enden, oder wenigstens schwer invalidisieren. Zudem haben Krankenhäuser manchmal solche Medikamente gar nicht vorrätig, auch nicht im Notfall.
Man darf per Gesetz nichts beziehen, ist aber per Gesetz trotzdem zum Zahlen gezwungen.
Verweigerte medizinische Behandlung kann nicht „später nachgeholt“ werden. Man kann auch das Löschen eines brennenden Hauses schwerlich auf ein andermal verschieben. Es sei denn natürlich, man will ganz gezielt, dass es abbrennt…
Deswegen wird der
Artikel 64a Ziffer 7
Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG
auch als „Hassgesetz“ oder „Hassparagraph“ bezeichnet, da er nicht auf dem Boden von Logik, sondern einzig aus dem wütenden Bauch heraus erschaffen worden war.
Wer unfreiwillig - gar durch böse Mithilfe der Sozialbehörde - in diese Situation gekommen ist, hat auch nicht die Möglichkeit einen Rechtsanwalt beizuziehen: Er müsste eine monate- oder jahrelange Odyssee der Anwaltssuche beginnen. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage. 14 Tage sind davon schon rum - erfolglos.
Würden dermassen irrationale Gesetze auf die internationale Bankkundschaft oder in der Schweiz anssässigen Konzerne angewendet, würden Billionen an Kapital innert Wochen zurückgezogen.
Warum diese Doppelmoral?
Mit freundlichen Grüssen
PS:
Für den Weiterzug ans Kantonale Versicherungsgericht wird noch ein Rechtsanwalt gesucht. Finanzierungsversuch über Crowdfunding denkbar.